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Los geht’s! - Der Startschuss für das Programm "Sachsen-Anhalt ZUKUNFT Die Corona-Soforthilfe" ist gefallen

Bild: HoMe Gründerservice
30.03.2020, Existenzgründung

Antr?ge für Soforthilfen k?nnen ab sofort gestellt werden

Das Coronavirus (COVID-19) hat das gesellschaftliche Leben sowie die Wirtschaft auf der ganzen Welt im Griff. Auch hierzulande w?chst die Zahl der Unternehmen, denen auf Grund der Pandemie starke Erl?seinbu?en bevorstehen, was uns nicht nur vor gesellschaftliche, politische und soziale Herausforderungen stellt, sondern zu einer wirtschaftlichen Bew?hrungsprobe für Sachsen-Anhalt wird. 

Auch wir als HoMe Gründerservice befassen uns intensiv mit dem Thema und m?chten weiterhin unseren Gründer*innen und jungen Unternehmer*innen in der aktuellen Lage eine bestm?gliche Unterstützung bieten. Gerade jetzt ist es wichtig, Hilfsangebote bereitzustellen, um Unternehmen, die durch die Corona-Krise in Schieflage geraten sind, bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz zu unterstützen. Mit dem Programm "Sachsen-Anhalt ZUKUNFT Die Corona-Soforthilfe" unterstützen die Bundesregierung und das Land Sachsen-Anhalt Solo-Selbstst?ndige, Angeh?rige freier Berufe und kleinere Unternehmen bei der ?berbrückung von akuten Liquidit?tsengp?ssen. 

Wir wollen Hilfe zur Selbsthilfe leisten, um eine lebendige Gründungskultur zu erhalten. Dankenswerterweise k?nnen wir auf die von unseren Netzwerkpartnern

  • BVMW - Bundesverband mittelst?ndische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V., Herr Gerd Woldmann, Leiter der Wirtschaftsregion Sachsen-Anhalt
  • Frau Sabine Wolf-Heinze, Referentin für Steuern und Buchhaltung für den HoMe Gründerservice bereitgestellten Informationen zurückgreifen.

Es folgt eine ?bersicht mit den wichtigsten Informationen und Links, die Euch den Weg zur Antragstellung erleichtern soll.

Wer wird gef?rdert? 

Die Soforthilfe richtet sich an Unternehmen mit bis zu 50 Besch?ftigten, einschlie?lich Kleinstunter- nehmen, Solo-Selbstst?ndige und Freiberufler fast aller Wirtschaftsbranchen, einschlie?lich wirtschaftlich t?tige Künstler und Kulturschaffende sowie Landwirte mit Sitz oder Betriebst?tte in Sachsen-Anhalt und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind, die sich durch die Auswirkungen der Covid 19-Pandemie in einer schwierigen Liquidit?tssituation befinden. 

Was wird gef?rdert? 

Die gew?hrte Leistung hilft, eine Liquidit?tslücke zu schlie?en, die durch fortlaufenden Betriebs- und Sachaufwand in den n?chsten drei auf die Antragstellung folgenden Monaten entsteht. Wird ein Mietnachlass von mindestens 20% gew?hrt, k?nnen fünf Monate in die Berechnung einbezogen werden. 

Wie wird gef?rdert? 

Mit einer einmaligen, nicht rückzahlbaren Leistung bezogen auf die Anzahl der Besch?ftigten bei Antragstellung 

  • bis einschlie?lich 5 Besch?ftigte bis zu 9.000 Euro 
  • bis einschlie?lich 10 Besch?ftigte bis zu 15.000 Euro 
  • bis einschlie?lich 25 Besch?ftigte bis zu 20.000 Euro 
  • bis einschlie?lich 50 Besch?ftigte bis zu 25.000 Euro 

Unter welchen Voraussetzungen wird gef?rdert? 

Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur ?berbrückung von akuten Liquidit?tsengp?ssen in Folge der Corona-Krise. Der Antragsteller muss seinen (Wohn-) Sitz oder eine Betriebst?tte in Sachsen-Anhalt haben. Die Soforthilfe wird nur bei Weiterführung des Unternehmens, der soloselbstst?ndigen oder freiberuflichen Erwerbst?tigkeit gew?hrt. Das Unternehmen muss eidesstattlich versichern sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden zu haben.

Was ist noch zu beachten? 

Antr?ge k?nnen bis zum 31.05.2020 elektronisch gestellt werden. Die Angaben zum Antrag müssen richtig und vollst?ndig gemacht werden, um eine rasche und unbürokratische Auszahlung zu gew?hrleisten. Falschangaben k?nnen den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen k?nnen.

Die Auszahlung der Leistung muss nicht extra beantragt werden. Sie erfolgt schnellstm?glich nach Eingang des F?rderantrages. Die zweckentsprechende Verwendung der Soforthilfe muss sp?testens sechs Monate nach Auszahlung durch entsprechende Erkl?rungen nachgewiesen werden. 

Die Antragstellung erfolgt per Mail als PDF an:

soforthilfe-corona@ib-lsa.de

Hinweise zum Ablauf von der Antragstellung bis zur Auszahlung finden Sie HIER

Bei Fragen oder Problemen steht der Home Gründerservice euch weiterhin per E-Mail unter gruenderservice@hs-merseburg.de zur Verfügung. 

 

?bersicht über die zust?ndigen Beh?rden in Sachsen und Thüringen:

Sachsen
S?chsische Aufbaubank - F?rderbank (SAB)
www.sab.sachsen.de

Thüringen
Thüringer Aufbaubank - Die Antragsannahme sowie Vorprüfungen erfolgen auch über die IHKn und HWKn.

www.aufbaubank.de

 

Weitere Informationen unter:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 

BVMW

Investitionsbank Sachsen-Anhalt 

IHK Halle-Dessau

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