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»Ê¹Ú×ãÇòÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÖ±²¥£¤Öйú¾º²ÊÍø und Familie

Herzlich willkommen, liebe Student*innen!

Ein »Ê¹Ú×ãÇòÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÖ±²¥£¤Öйú¾º²ÊÍø bringt viele neue Herausforderungen mit sich, von Zeitmanagement und hohen inhaltlichen Anspr¨¹chen hin zu einem neuen sozialen Umfeld. Kommen daneben noch Familienaufgaben hinzu, ist es gar nicht so leicht, alles in Einklang zu bringen.

Neben dem Studieren mit Kind(ern), kann auch die Pflege von nahestehenden Menschen f¨¹r Student*innen eine Mehrbelastung darstellen.

Um Sie in diesen Situationen zu unterst¨¹tzen, haben wir im Folgenden wichtige Informationen und Dokumente gesammelt.

Bei Fragen und Anregungen k?nnen Sie sich gern  - telefonisch, per E-Mail, Online-Konferenz oder vor Ort - an mich wenden. Die Gespr?che finden vertraulich statt.

 

 

»Ê¹Ú×ãÇòÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÖ±²¥£¤Öйú¾º²ÊÍøperson
Katja Labow
Koordinatorin Familiengerechte Hochschule l Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Raum: RZ/32
Telefon: +49 3461 46-2845

Inhalt

»Ê¹Ú×ãÇòÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÖ±²¥£¤Öйú¾º²ÊÍø und Pflege

Mit den vielf?ltigen Zugangswegen zum »Ê¹Ú×ãÇòÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÖ±²¥£¤Öйú¾º²ÊÍø diversifiziert sich auch die Gruppe der Student*innen. Zudem haben die demographischen Ver?nderungen zur Folge, dass es immer mehr Pflegebed¨¹rftige gibt und in Zukunft geben wird. So r¨¹ckt das Thema Pflege zunehmend ins Blickfeld von Familien- sowie Studien- und Arbeitsalltag.

Pflegebedarf kann pl?tzlich entstehen, aber auch stetig ansteigen, wenn sich die Situation der Betroffenen langsam verschlechtert. Damit Sie sich gut vorbereitet auf diese ver?nderte Lebensrealit?t einstellen k?nnen, m?chten wir in den Links weiterf¨¹hrende Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen und Unterst¨¹tzungsangebote mit Ihnen teilen. Einen Pflegegrad f¨¹r Betroffene zu beantragen, kann oft eine erste Entlastung bringen. Dieser legt die Schwere einer Beeintr?chtigung fest und begr¨¹ndet damit einen Anspruch auf Pflegeunterst¨¹tzungsleistungen (z.B. Pflegegeld). Der Antrag kann bei der Pflegekasse gestellt werden, die in der Regel einen Gutachter beauftragen, den Pflegegrad zu ¨¹berpr¨¹fen. Besteht ein Pflegegrad, kann es leichter sein, als pflegende Person anerkannt zu werden. Auch wenn es oft ?berwindung kostet, ist es sinnvoll, fr¨¹hzeitig Lehrkr?fte in die eigene Situation einzuweihen, um ggf. einen Nachteilsausgleich, wie alternative Pr¨¹fungsleistungen, flexiblere Teilnahmem?glichkeiten oder ?hnliches vereinbaren zu k?nnen.

Zwischen Pflegeaufgaben, »Ê¹Ú×ãÇòÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÖ±²¥£¤Öйú¾º²ÊÍø und anderen Verpflichtungen ist es au?erdem wichtig, auch eigene Bed¨¹rfnisse nicht aus dem Blick zu verlieren. Die Sozialberatung des Studierendenwerks kann Sie in allen Fragen rund um Studienorganisation und -finanzierung unterst¨¹tzen. F¨¹hlen Sie sich ¨¹berlastet oder m?chten gemeinsam nach neuen M?glichkeiten suchen, k?nnen Sie sich auch an die psychosoziale Beratung des Studierendenwerks wenden.

 

Mutterschutz f¨¹r Student*innen

In der Mutterschutzzeit - 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach Geburt - besteht eine besondere Schutzzeit, die alle Arbeitgeber*innen und Bildungsinstitutionen gegen¨¹ber ihren Sch¨¹ler*innen, Auszubildenden und Student*innen und Besch?ftigten gew?hren m¨¹ssen.

Diese in dem Mutterschutzgesetz festgelegten Fristen gelten f¨¹r jede Person, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt ¨C unabh?ngig von dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht (vgl. Mutterschutzgesetz 2018). Sie k?nnen also auch von trans*-M?nnern, intergeschlechtlichen und nicht-bin?ren Personen geltend gemacht werden.

Damit alle Rechte in der Mutterschutzzeit in Anspruch genommen werden k?nnen, ist eine Mitteilung ¨¹ber die Schwangerschaft notwendig. Diese Mitteilung ist nicht an eine konkreten Zeitpunkt gebunden, sondern kann jederzeit erfolgen.

Optionen f¨¹r die Studienorganisation

F¨¹r die individuelle Studienorganisation bestehen verschiedene Optionen, die im Folgenden exemplarisch dargestellt werden:

  • Student*in: Mitteilung (s. Formulare) ¨¹ber bestehende Schwangerschaft und Mutterschutzzeiten beim Studierenden-Service-Point einreichen 
  • Studierenden-Service-Point: Aufforderung gegen¨¹ber Fachbereich/Betriebs?rzt*innen zur Erstellung von Gef?hrdungsbeurteilungen und Schutzma?nahmen
  • verschiedene Verantwortliche: Pr¨¹fung und ggf. Festlegung von Ma?nahmen sowie Kommunikation gegen¨¹ber der Student*in
     

Nachteilsausgleich

Student*innen mit vielf?ltigem und erh?htem CARE-Aufwand - zu denen die Begleitung und Betreuung von Kindern und/oder die Pflege von kranken und/pflegebed¨¹ftigen Menschen oder andere Sorgearbeiten geh?ren - haben die M?glichkeit, einen Nachteilsausgleich in der Studien- und Pr¨¹fungsorganisation zu beantragen. In der Rahmenstudien- und Pr¨¹fungsordnung ist dies unter ¡ì 15 Abs. 7 festgelegt (vgl. Amtliche Bekanntmachung der »Ê¹Ú×ãÇòÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÖ±²¥£¤Öйú¾º²ÊÍø 2022):

Macht ein*e Student*in glaubhaft, dass es aufgrund einer k?rperlichen Behinderung oder einer erheblichen k?rperlichen, gesundheitlichen oder vergleichbaren Beeintr?chtigung, die l?ngerfristig ist und die au?erhalb der in der Pr¨¹fung zu ermittelnden Kenntnisse und F?higkeiten liegt, nicht m?glich ist, Studien- und Pr¨¹fungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form oder Frist zu erbringen, kann der Pr¨¹fungsausschuss auf schriftlichen Antrag und in Absprache mit der studierenden Person und den Pr¨¹fer*innen Ma?nahmen festlegen, durch die gleichwertige Studien- und Pr¨¹fungsleistungen innerhalb einer verl?ngerten Frist oder Bearbeitungszeit oder in anderer Form erbracht werden k?nnen.

Vergleichbare Beeintr?chtigungen liegen unter anderem bei schwangeren oder alleinerziehenden Student*innen vor.

Den Antrag auf Nachteilsausgleich finden Sie im nebenstehenden Donwloadbereich und auf der Webseite Studienorganisation und Studierenden-Service-Point: /studium/im-studium/studienorganisation-studierenden-service-point/

 

»Ê¹Ú×ãÇòÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÖ±²¥£¤Öйú¾º²ÊÍøperson
Katja Labow
Koordinatorin Familiengerechte Hochschule l Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Raum: RZ/32
Telefon: +49 3461 46-2845

Urlaubssemester

Student*innen k?nnen aufgrund von CARE-Aufgaben (u.a. Begleitung/Betreuung von Kindern, Pflege von kranken und pflegebed¨¹rftigen Menschen) Urlaubssemester beantragen. Der Antrag auf Beurlaubung im Folgesemester ist im R¨¹ckmeldezeitraum zum kommenden Semester, sp?testens jedoch bis zum Ende des laufenden Semesters zu stellen.

Das Erbringen von Studien- und Pr¨¹fungsleistungen ist prinzipiell f¨¹r alle Student*innen w?hrend des Urlaubssemesters gestattet. Aufgrund verschiedener Regularien in den jeweiligen Fachbereichen ist eine vorherige Absprache empfehlenswert.

Den Antrag f¨¹r das Urlaubssemester finden Sie im nebenstehenden Donwloadbereich und auf der Webseite Studienorganisation und Studierenden-Service-Point: /studium/im-studium/studienorganisation-studierenden-service-point/

 

 

 

 

Teilzeitstudium

In einem Teilzeitstudium werden die gleichen Module wie im Vollzeitstudium absolviert, allerdings ¨¹ber einen l?ngeren Zeitraum gestreckt. Da - in der Regel - nur die H?lfte der im Semester erforderlichen Studienleistungen erbracht werden m¨¹ssen, verl?ngert sich die Regelstudienzeit. Dies kann eine finanzielle und zeitliche Entlastung bringen. Allerdings sollte bedacht werden, dass im Teilzeitstudium (aktuell) grunds?tzlich kein Baf?g-Anspruch besteht, Wohngeld und Hartz IV k?nnen gegebenenfalls aber beantragt werden. Auch auf andere Leistungen wie Kindergeld, Krankenversicherung, Steuern etc. kann sich ein Teilzeitstudium auswirken, dies sollte vorab mit den zust?ndigen Stellen gekl?rt werden. Bei Fragen zur Studienfinanzierung k?nnen Sie sich grunds?tzlich auch an das Studierendenwerk Halle wenden.

Grunds?tzlich sollen in Sachsen-Anhalt die Studieng?nge so organisiert sein, dass ein Teilzeitstudium erm?glicht wird. Dieses wird semesterweise oder f¨¹r ein Studienjahr beantragt. (Quelle: Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, ¡ì13, 2021) Die entsprechenden Regularien werden aktuell an der »Ê¹Ú×ãÇòÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÖ±²¥£¤Öйú¾º²ÊÍø erarbeitet, sie sind aber noch nicht verabschiedet. Sobald dies umgesetzt ist, k?nnen Sie Ihren Antrag im Dezernat f¨¹r Akademische Angelegenheiten einreichen. Ein entsprechendes Formular wird dann zum Download bereitgestellt. Der Antrag muss vor Semesterbeginn, f¨¹r das Sommersemester sp?testens bis zum 15.01. des Jahres und f¨¹r das Wintersemester bis zum 15.07. des Jahres gestellt werden.

Diesen Antrag finden Sie im nebenstehenden Donwloadbereich und auf der Webseite Studienorganisation und Studierenden-Service-Point: /studium/im-studium/studienorganisation-studierenden-service-point/

 

Studienfinanzierung mit Kind

Damit das »Ê¹Ú×ãÇòÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÖ±²¥£¤Öйú¾º²ÊÍø auch mit Kind ohne finanzielle Sorgen fortgesetzt werden kann, ist es klug, sich fr¨¹hzeitig ¨¹ber Finanzierungsm?glichkeiten Gedanken zu machen. Neben Anspr¨¹chen, die allen Eltern zustehen, gibt es dabei auch speziell auf Student*innen ausgelegte M?glichkeiten.

Grunds?tzlich haben alle Eltern, deren Kinder in Deutschland bei ihnen wohnhaft sind Anspruch auf Kindergeld (monatlich 164€). F¨¹r Eltern, die nach der Geburt des Kindes weniger oder gar nicht arbeiten, besteht zus?tzlich die M?glichkeit Elterngeld zu beantragen, um fehlendes Einkommen auszugleichen, dies gilt auch f¨¹r Student*innen. Die H?he und Dauer der Leistungen h?ngt vom gew?hlten Modell und der pers?nlichen Lebenssituation ab. Wenn es einem Elternteil aufgrund einer Behinderung oder Krankheit nicht m?glich ist, ein Kind zu betreuen, kann der andere Elternteil Elterngeld beziehen, wie ein alleinerziehender Elternteil. Reicht das eigene Einkommen zwar f¨¹r den eigenen Bedarf, nicht aber f¨¹r den Unterhalt des Kindes, kann ein Kinderzuschlag (bis 185€) beantragt werden.

Besteht ein Anspruch auf Baf?g, kann ein Kinderbetreuungszuschlag von monatlich bis zu 130€ pro Kind beantragt werden, zudem ist eine Verl?ngerung des F?rderungszeitraums ggf. m?glich. Eine M?glichkeit der Finanzierung, die nicht zur¨¹ckgezahlt werden muss, ist ein Stipendium. Es gibt dabei Programme, die sich speziell an Student*innen mit Kind richten oder Familienaufgaben als Faktor f¨¹r die Auswahl ber¨¹cksichtigen. Bei vielen Stipendien gibt es dar¨¹ber hinaus einen Zuschlag f¨¹r familienbezogene Ausgaben. Alleinerziehende Eltern oder junge Familien im »Ê¹Ú×ãÇòÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÖ±²¥£¤Öйú¾º²ÊÍø k?nnen zudem bei der Bundesstiftung ?Mutter und Kind¡° eine einmalige Hilfe von bis zu 690€ beantragen. Die Zusage ist abh?ngig von der pers?nlichen Situation.

Weiterf¨¹hrende Informationen zur Studienfinanzierung mit Kind finden Sie in dem Dokument ?FAQs ¨C »Ê¹Ú×ãÇòÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÖ±²¥£¤Öйú¾º²ÊÍø mit Kind-Fragen¡°.

 

Beratungsangebote

F¨¹r die individuelle Beratung zur Vereinbarkeit von Familie, »Ê¹Ú×ãÇòÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÖ±²¥£¤Öйú¾º²ÊÍø, Beruf und Karriere stehen Ihnen neben der Koordinatorin f¨¹r die familiengerechte Hochschule folgende Ansprechpersonen sehr gern zur Verf¨¹gung.

Die Studienberaterin bietet generelle, fach¨¹bergreifende Informationen und Beratung u.a. zu allgemeinen und spezielle Anforderungen eines »Ê¹Ú×ãÇòÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÖ±²¥£¤Öйú¾º²ÊÍøs sowie Umgang mit studienbedingten (individuellen) Schwierigkeiten an. Ausf¨¹hrliche Informationen finden Sie hier.

Die Studienfachberater*innen informieren und beraten zu Studienablauf, Studienaufbau, Inhalten sowie Berufsperspektiven. Ausf¨¹hrliche Informationen erhalten Sie hier.

Die Student*innen des StuRa informieren und beraten vorrangig zu fachlichen Fragen, organiseren Begleitkurse und engagieren sich in der Hochschulpolitik. Ausf¨¹rhliche Informationen finden Sie hier.

Die zentrale und dezentralen Gleichstellungsbeauftragte(n) informieren und beraten zu allen Thema rund um Chancengerechtigkeit -  geschlechterbezogen und intersektional/divers betrachtet. Ausf¨¹hrliche Informationen finden Sie hier.

Besuchen Sie auch gern die Webseiten zum Thema Chancengerechtigkeit unter: www.hs-merseburg.de/chancengerechtigkeit

 

Die Mitarbeiter*innen des Karriereservice informieren und beraten zu allen Thema rund um den Berufeinstieg, Karriereperspektiven sowie Weiterbildungsangeboten. Ausf¨¹hrliche Informationen finden Sie hier.

 

 

 

 

 

Individuelle Beratung

Angebote des Studierendenwerkes

Das Studierendenwerk Halle bietet zahlreicche Information-, Beratungs- und Unterst¨¹tzungsangebote zu verbesserten Vereinbarkeit von Famlie und »Ê¹Ú×ãÇòÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÖ±²¥£¤Öйú¾º²ÊÍø an, die im Folgenden kurz dargestellt werden. Ausf¨¹hrliche Informationen finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerkes Halle.

Bei der Geburt des eigenen Kindes kann das Studierendenwerk 100 € Begr¨¹?ungsgeld zahlen. Daf¨¹r m¨¹ssen Sie lediglich Student*in unserer Hochschule sein und die Geburtsurkunde, Immatrikulationsbescheinigung sowie den Antrag an das Studierendenwerk schicken. Die Vergabe erfolgt dann im Rahmen der verf¨¹gbaren Semesterbeitr?ge. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks Halle.

Das Studierendenwerk schenkt Ihnen als Student*in unserer Hochschule auf Antrag kostenfreies Mittagessen f¨¹r das Kind/die Kinder in der Mensa. Dieses Angebot gilt jeweils f¨¹r ein Semester und kann bis zum Schuleintritt des Kindes/der Kinder geltend gemacht werden. Dazu schicken Sie den Antrag, eine Kopie Ihrer Immabescheinigung und der Abstammungsurkunde Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder ans Studierendenwerk. Sie bekommen dann einen Kindertellerausweis zugeschickt. Damit k?nnen Sie ganz regul?r in Kombination mit Ihrer Student*innen-Karte in unserer Mensa zus?tzlich zu Ihrer Mahlzeit einen kostenfreien Mittagsteller f¨¹r Ihr Kind bzw. Ihre Kinder erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks Halle.

Das Studierendenwerk bietet f¨¹r Schwangere bzw. Personen mit Kindern gern zu folgenden Themen Beratungen an: Finanzierung, Studienorganisation, Krankenkasse, Vaterschaftsanerkennung und Kinderbetreuung. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks Halle.

Das Studierendenwerk ist Tr?ger der Kita CampusKids, eine Regel-Kita f¨¹r Student*innen und Mitarbeiter*innen der Hochschule sowie Familien im Einzugsgebiet. Weitere Informationen unter: Kita CampusKids

Das Studierendenwerk bietet eine Kurzzeitbetreuung - max. 10 Stunden pro Woche - begleitet durch Student*innen an. F¨¹r Student*innen und ihre Kinder kostet dieses Angebot 2€ pro Stunde, f¨¹r Besch?ftigte 5€ pro Stunde. Weitere Informationen und Bedarfsanmeldungen finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks: Kurzzeitbetreuung

 

 

 

Studierendenwerk Halle

 

 

 

Austauschstudent*innen mit Kind(ern)

Auslandsstudium mit Kind(ern)

Ein Auslandsaufenthalt im Rahmen des »Ê¹Ú×ãÇòÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÖ±²¥£¤Öйú¾º²ÊÍøs ist f¨¹r viele Student*innen interessant. Auch Student*innen mit Kind k?nnen diesen Wunsch versp¨¹ren, oft wird er aber von Zweifeln begleitet. Um es gleich vorwegzunehmen: Nat¨¹rlich ist der Auslandsaufenthalt mit einem Kind mit mehr Planungsaufwand und zus?tzlichen Kosten verbunden, aber mit der richtigen Unterst¨¹tzung steht dennoch nichts im Weg. Neben der Bewerbung um einen Studienplatz m¨¹ssen Betreuungsm?glichkeiten oder ein Schulplatz f¨¹r das Kind, sowie eine Wohnung f¨¹r zwei bzw. die ganze Familie gefunden werden. Bei der Organisation kann das International Office der Heimathochschule oder der Gasthochschule helfen.

Ein gro?er Punkt bei der Vorbereitung des Auslandsstudiums oder -praktikums ist die Finanzierung. Besteht im Inland ein Baf?g-Anspruch, kann dieser auch f¨¹r das Auslandsstudium gestellt werden¨C meist sind die F?rdersummen aufgrund der finanziellen Mehrbelastung sogar h?her angesetzt. Allerdings muss das Ausland-Baf?g aufgrund der langen Wartezeiten fr¨¹hzeitig beantragt werden, idealerweise mindestens 6 Monate im Voraus. Student*innen die einen Auslandsaufenthalt mit Kind planen und Anspruch auf eine Erasmus+ F?rderung haben, k?nnen zudem eine zus?tzliche Pauschale ¨¹ber ihre Hochschule beantragen. Zudem gibt es spezielle Stipendien, die Student*innenn mit Kind einen Auslandsaufenthalt erm?glichen sollen.

 

Internationale Gaststudent*innen

Sind Sie selbst als Gaststudent*in mit Kind an der »Ê¹Ú×ãÇòÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÖ±²¥£¤Öйú¾º²ÊÍø, k?nnen Sie sich ebenfalls an das International Office wenden, um Beratung und Unterst¨¹tzung zu bekommen. Ebenfalls k?nnen Sie die Betreuungsangebote des Studierendenwerks nutzen (siehe Angebote des Studierendenwerks).

 

Downloads und Links

Zielgruppeneinstieg und weiterf¨¹hrende Themen

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