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Behinderung oder chronische Krankheit lassen sich mit dem 皇冠足球体育_足球比分直播¥中国竞彩网 vereinbaren!
Die 皇冠足球体育_足球比分直播¥中国竞彩网 setzt sich aktiv dafür ein, dass Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung ihr 皇冠足球体育_足球比分直播¥中国竞彩网 gleichberechtigt und selbstbestimmt gestalten und absolvieren k?nnen. Im Sinne des Hochschulgesetzes von Sachsen-Anhalt wird daher dafür Sorge getragen, dass behinderte und chronisch kranke Studierende in ihrem 皇冠足球体育_足球比分直播¥中国竞彩网 nicht benachteiligt werden und alle Angebote der Hochschule in Anspruch nehmen k?nnen.
Behindertenbeauftragter
Nachteilsausgleich
Student*innen mit einer k?rperlichen Behinderung oder einer erheblichen k?rperlichen, gesundheitlichen oder vergleichbaren Beeintr?chtigung, haben die M?glichkeit, einen Nachteilsausgleich in der Studien- und Prüfungsorganisation zu beantragen. Festgeschrieben ist dies in der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung §15 Abs. 7-8.
"Macht ein*e Student*in glaubhaft, dass sie/er wegen einer k?rperlichen Behinderung oder einer erheblichen k?rperlichen, gesundheitlichen oder vergleichbaren Beeintr?chtigung, die l?ngerfristig ist und die au?erhalb der in der Prüfung zu ermittelnden Kenntnisse und F?higkeiten liegt, nicht in der Lage ist, Studien- und Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form oder Frist zu erbringen, kann der Prüfungsausschuss auf schriftlichen Antrag und in Absprache mit dem Student*innen und den Prüfer*innen Ma?nahmen festlegen, durch die gleichwertige Studien- und Prüfungsleistungen innerhalb einer verl?ngerten Frist oder Bearbeitungszeit oder in anderer Form erbracht werden k?nnen. Vergleichbare Beeintr?chtigungen liegen unter anderem bei schwangeren oder alleinerziehenden Student*innen vor."
Wenden Sie sich für die Beantragung und die Beratung bitte an den Behindertenbeauftragten der 皇冠足球体育_足球比分直播¥中国竞彩网.
Antrag auf Nachteilsausgleich
- DOCXFormular Nachteilsausgleichdocx | 112 KB
- PDFAusfüllhilfe Formular Nachteilsausgleichpdf | 229 KB
- PDFRahmenstudien- und -Prüfungsordnungpdf | 199 KB
Sozialberatung durch das Studentenwerk Halle
Zus?tzlicher behinderungsbedingter Mehrbedarf für studienspezifische Hilfen kann im Rahmen des SGB XII auf entsprechenden Antrag gew?hrt werden.
Dazu z?hlen:
- behinderungsspezifische Hilfsmittel,
- Vorlesekr?fte,
- Studienhelfer sowie
- Fahrtkosten.
Alle Informationen zur Antragstellung, Beratung zu Eingliederungshilfen und weiteren Ansprüche gem?? SGB II/XII bietet die Sozialberatung des Studentenwerks. Au?erdem f?rdern Stiftungen und Stipendien Studierende mit chronischer Krankheit oder Behinderung. Auch dazu informiert die Sozialberatung in einem pers?nlichen Beratungstermin.
Informationen des Studentenwerkes
Auskunft
Hauptgeb?ude/A/1/08: Steckdose, Notruf
Hauptgeb?ude/A/0/08: Steckdose, Notruf
Hauptgeb?ude/E/-1/11: Notruf, Mensa (bes. gro?)
H?rsaalgeb?ude/E/24: Notruf, Steckdose, WC im Untergeschoss (Achtung: weiter Weg)
Seminargeb?ude(144): ohne Notruf
Aufzüge
Hauptgeb?ude:
zwischen Geb?udeteil F und G, Torbogen, Sicherheitsdienst: gro?er Aufzug vom Hof bis zum Dachgeschoss, im Erdgeschoss über Tür G/0/19 zu erreichen
zwischen Geb?udeteil E und D: kleiner Aufzug vom Kellergeschoss (Mensa) bis zur 3.Etage
Erreichbarkeit Mensa:
Ausgangspunkt Innenhof, Hauptgeb?ude: Nutzung des gro?en Fahrstuhls am Torbogen (Sicherheitsdienst)
In der 1.Etage von Geb?udeteil G über F, E bis zu D, Nutzung des kleinen Fahrstuhls bis Kellergeschoss (Mensa)
Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung f?rdert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen und ihnen Gleichgestellten, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.
Das Aufgabengebiet umfasst die Begleitung im Bewerbungsverfahren, bei Vorstellungsgespr?chen bis hin zur Planung und Organisation der Arbeitsbedingungen sowie bei der Ausführung notwendiger behindertengerechter technischer und baulicher Ma?nahmen.
Die Vertrauensperson arbeitet ehrenamtlich und unterstützt die Besch?ftigten auch bei Antr?gen auf Feststellung einer Behinderung, der jeweiligen Einstufung des Grades der Behinderung sowie beim Antragsverfahren auf Gleichstellung.
Partner*innen der Schwerbehindertenvertretung sind das Integrationsamt, das Arbeitsamt, das Landesverwaltungsamt / Schwerbehindertenrecht und andere Reha-Tr?ger.
Die Schwerbehindertenvertretung kann an allen Sitzungen des Personalrates, der Arbeitsgruppe Campussanierung und dem Arbeitsschutzausschuss beratend teilnehmen und Vorschl?ge in allen Angelegenheiten einbringen, welche die Behinderten an der Hochschule unmittelbar berühren.
Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
Stellvertretung
Wahlergebnisse der SBV
- PDFVertrauensperson und Mitgliederpdf | 30 KB
Pflege
Mit den vielf?ltigen Zugangswegen zum 皇冠足球体育_足球比分直播¥中国竞彩网 diversifiziert sich auch die Studierendenschaft. Zudem haben die demographischen Ver?nderung zur Folge, dass es immer mehr Pflegebedürftige gibt und in Zukunft geben wird. So rückt das Thema Pflege zunehmend ins Blickfeld von Familienbewusstsein, Studien- und Arbeitsalltag.
Auch die 皇冠足球体育_足球比分直播¥中国竞彩网 nimmt die Bedürfnisse und Probleme, die im Arrangement 皇冠足球体育_足球比分直播¥中国竞彩网, Arbeit, Familie und Pflege entstehen, ernst.